Diplomarbeit 21 | Die Ausgestaltung des primären Bausolls durch den Unternehmer

Tenbergen, Lars: Die Ausgestaltung des primären Bausolls durch den Unternehmer

Diplomarbeit Nr. 1211, TU Dresden, Institut für Baubetriebswesen, 2001

Das Bausoll eines Bauvorhabens ergibt sich aus seiner Qualität, den Terminen und den Kosten. Dennoch sind die vertraglichen Rahmenbedingungen oft recht ungenau. Die Diplomarbeit soll daher klären, wie das vorgegebene Bausoll durch den Bauunternehmer ausgestaltet werden kann.

Die eindeutige Klärung des Bausolls ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer sehr wichtig. Der Auftraggeber möchte ein funktionstüchtiges, optisch schönes und mängelfreies Bauwerk haben, das er zu einem festgelegten Zeitpunkt benutzen kann und das sein Budget nicht überschreitet. Der Auftragnehmer will eine mängelfreie und qualitativ hochwertige Arbeit ausführen, um ein Vorzeigeobjekt für Nachaufträge und keine Kosten für die Mängelbeseitigung zu haben. Er möchte das Objekt in der vereinbarten Ausführungszeit errichten, auch um keine Vertragsstrafen zahlen zu müssen, und den kalkulierten Gewinn erzielen.

Um die Interessen der Vertragspartner wahren zu können, müssen sie bei der Ausführung sehr eng zusammenarbeiten. Deshalb werden im Bauvertrag verschiedene Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgeschrieben. Zu den Hauptpflichten des Auftraggebers gehört die Zahlung des vereinbarten Werklohns und die Abnahme des Bauwerkes. Der Auftragnehmer schuldet dem Besteller eine mängelfreie und termingerechte Ausführung der vereinbarten Leistung. Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu ermöglichen, müssen die Vertragspartner auch einige Nebenpflichten erfüllen. Es ist aber vielmals die Hilfe des Vertragspartners nötig, um den Rechten und Pflichten nachkommen zu können. Diese Arbeit untersuchte dabei die Möglichkeiten und Grenzen des Auftragnehmers, den Auftraggeber in die Projektverantwortung mit einzubinden.

Um den Regelungsbedarf eines Bauvertrages zu erkennen wurden in der Arbeit Checklisten erstellt. Mit ihnen kann für jegliche Arbeiten der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) der Regelungsgehalt mit dem Regelungsbedarf eines Vertrages verglichen und herausgearbeitet werden. Diese können aber auch bei der Beauftragung von Nachunternehmern verwendet werden. Mit den Checklisten kann kontrolliert werden, ob auch alle, zur Erbringung der baulichen Anlage, nötigen Angaben zur Baustelle, zur Ausführung, zu den Unterlagen und zu den Terminen dem Subunternehmer vom Generalunternehmer oder -übernehmer gemacht wurden.

Weiterhin wurden Handlungsanleitungen angefertigt, die Möglichkeiten zeigen, wie der Auftraggeber stärker in die Projektverantwortung eingebunden werden kann. In den Anlagen werden Hinweise gegeben, wie der Auftraggeber schon vor der Vertragsbildung in die Pflicht zur Erfüllung seiner Mitwirkungshandlungen genommen und wie einer Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Auftraggeber vorgebeugt werden kann.

 

Betreuer:

Thomas Heilfort – TU Dresden / Institut für Baubetriebswesen

Dipl.-Ing. W. Lohs – Nitzsche & Weiss Bau GmbH