Erstellung von Gutachten zum gestörten Bauablauf

Die Erstellung von Gutachten zum gestörten Bauablauf ist die Haupttätigkeit des Sachverständigen für Bauablaufstörungen und Baupreisermittlung.

Grundlagen für die Beauftragung eines Gutachtens zum gestörten Bauablauf

Im Nachhinein wird die Leistung externer Gutachter dann hinzugezogen, wenn ein Nachweis von Anspruchsgrundlage und Anspruchshöhe mit eigenen Mitteln nicht gelingt, die intern aufbereiteten Unterlagen den Anforderungen der Rechtsbeistände nicht genügen oder wenn Wert gelegt wird auf eine unabhängige Beurteilung der Ursachen und Auswirkungen von Bauablaufstörungen. In diesem Fall werden im Rahmen eines Gutachtens zu Bauablaufstörungen Terminpläne, Bauprotokolle, Bautagebücher, Schriftstücke und sonstige Dokumente so ausgewertet und aufbereitet, dass beginnend vom vereinbarten Bau-Soll eine schlüssige und adäquat-kausale Darlegung der Ursachen tatsächlicher Verzögerungen und Mehrkosten möglich ist.

Die tragenden Säulen der Dokumentation von Informationen über Ursachen und Auswirkungen von Bauablaufstörungen sind das Bautagebuch, der Terminplan, die schriftliche Korrespondenz, Protokolle von Besprechungen, Gesprächen und Telefonaten. Der Gutachter bereitet die aktenkundlichen Sachverhalte auf und erstellt sachverständige Bewertungen zu den Ursachen und Auswirkungen von Bauablaufstörungen oder verzögerten Vergabeverfahren. Die Bauablaufanalyse basiert auf der gutachtlichen und unabhängigen Wertung des Sachverhalts und führt von der Preis- und Ablaufermittlungsgrundlage über detaillierte Einzelschritte zum tatsächlichen Bauablauf.

So kann mit Hilfe des sogenannten Bauablauf-Differenzverfahrens jede einzelne Abweichung bauablaufbezogen und verursachungsgerecht zugeordnet und der Nachweis der vom BGH geforderten haftungsbegründenden Kausalität erbracht werden. Die Einflussnahme des (nachträglich beauftragten) Gutachters für Bauablaufstörungen auf den kostenverursachenden Sachverhalt ist zwar nicht mehr möglich, wohl aber die Erhöhung der Erfolgsaussichten der eingereichten Unterlagen, außergerichtlichen Verhandlungen oder des Klageverfahrens. Primäres Ziel ist, auf der Basis eines Privatgutachtens einvernehmliche Regelungen zu erreichen. Wir unterstützen Sie dabei durch unsere Teilnahme oder aktive Moderation. In Zusammenarbeit mit Ihrem oder unserem Prozessanwalt begleiten wir Sie und Ihre Ansprüche aber auch bei streitigen Auseinandersetzungen.

Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen. (BGH, Urteil vom 24.02.2005, VII ZR 225/03)

Anwendung des Bauablauf-Differenzverfahrens

Unsere qualitativ hochwertige, neueste Forschung und Rechtsprechung berücksichtigende Vorgehensweise des Bauablauf-Differenzverfahrens zur Begutachtung von Bauablaufstörungen fördert die Transparenz von Ansprüchen und hilft Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche in außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Durch den direkten Bezug zum tatsächlichen Bauablauf wird eine Entfremdung vom tatsächlichen Baugeschehen vermieden. Wenn sich z. B. eine Behinderung in einem störungsmodifizierten Bauablauf (theoretisch) im April auswirkt, die Behinderungsanzeige aber aus dem August stammt, haben sowohl die prüfenden Stellen als auch die Rechtsanwälte und Richter Verständnisprobleme.

Das 2003 in der Zeitschrift „baurecht“ vorgestellte Bauablauf-Differenzverfahren zur Durchführung der baubegleitenden und nachträglichen Bauablaufanalyse zum Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität von Bauablaufstörungen (Heilfort, BauR 2003, 457 – 461) wird in juristischen Fachpublikationen und der Kommentarliteratur explizit für den Nachweis von Bauablaufstörungen empfohlen. Weitere Hinweise für die praktische Anwendung des Verfahrens wurden 2010 ebenfalls in der Zeitschrift „baurecht“ veröffentlicht (Heilfort, BauR 2010, 25 – 31). Mit dem Bauablauf-Differenzverfahren wird immer der vom BGH geforderte Bezug zum tatsächlichen Bauablauf unter Einschluss aller Bauablaufstörungen gewahrt.

Die Vorgehensweise nach dem Bauablauf-Differenzverfahren wurde z. B. in folgenden Publikationen besprochen:

  • Bartsch: Vor- und Nachteile der Markt existierenden Nachweisverfahren zur Bauzeitverzögerung. In: Neues zu Zeit und Geld, Festschrift Lang zum 60. Geburtstag, id-Verlag, 2017, S. 175, 197
  • Diederichs/Streckel, Beurteilung gestörter Bauabläufe – Anteil der Verursachung durch Auftraggeber und Auftragnehmer, NZBau 2009, 1
  • Diehr, VOB/B 2012: Kommentar für die Baupraxis, 3. Aufl. 2012, S. 106
  • Eschenbruch/von Rintelen, Bauablaufstörung und Terminfortschreibung nach der VOB/B – Stresstest für die baubetrieblichen Gutachten, NZBau 2010, S. 401, 407
  • Heiermann / Riedl / Rusam, Handkommentar zur VOB, 13. Aufl. 2013
  • Ingenstau/Korbion/Kratzenberg/Leupertz, VOB Teile A und B – Kommentar, 18. Aufl. 2013
  • Keller/Rodde, Bauzeitanalyse – Eine kombinierte Methode für Juristen und Baubetriebler, Dossier zur BauR 2010, FN 74
  • Möhring, Ablaufbezogenes Dokumentationsverfahren zum Nachweis der Kausalität bei Bauablaufstörungen, Diss., Kassel 2011, S. 104
  • Thode, Nachträge wegen gestörten Bauablaufs im VOB/B-Vertrag – Eine kritische Bestandsaufnahme, ZfBR 2004, S. 214 und 220
  • Vogel, Gestörter Bauablauf: Was muss Auftragnehmer vor Gericht vortragen? IBR 2005, 247
  • Zimmermann, Prozessorientierter Nachweis der Kausalität zwischen Ursache und Wirkung bei Bauablaufstörungen, Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben, S. 90 f.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten zu Behinderungen, Beschleunigungen, Unterbrechungen und sonstigen Bauablaufstörungen im Auftrag mehrerer Vertragsparteien erstellt. Je nach Einzelfall wird der tatsächliche Sachverhalt aus neutraler, fachkundiger Sicht unter Würdigung der Sachvorträge beider Parteien aufgenommen und bewertet. Ein besonderer Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren und der im Rahmen des Zivilprozessrechts stattfindenden Beweisaufnahme ist die Zeit- und Kostenersparnis. Bei der Erstellung von Gutachten zum gestörten Bauablauf im Auftrag von Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein mehrstufiges Verfahren der Sachverhaltsfeststellung sinnvoll.

Dabei werden in einer ersten Stufe zunächst – wie auch vor Gericht – die Stellungnahmen und Unterlagen der Parteien ausgewertet. Im Anschluss an diese erste Stufe der Prüfung findet jedoch eine gemeinsame Zwischenauswertung statt mit dem Ziel, die Grundlagen für die weitere Bearbeitung zu definieren. In der zweiten Stufe wird das Gutachten zum gestörten Bauablauf gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Unterlagen von beiden Parteien erarbeitet. Auch die zweite Stufe wird gemeinsam ausgewertet, so dass die Parteien bereits im laufenden Verfahren ihre Beurteilungen und Argumente einbringen können. In der dritten Stufe wird das Schiedsgutachten dann fertig gestellt und den Parteien übergeben. Dieses gemeinsam gestaltete Ergebnis lassen die Parteien aufgrund der Schiedsgutachtervereinbarung gegen sich gelten.

Der Schiedsgutachter kann jedoch keine Rechtsberatung durchführen oder Rechtsfolgen feststellen. Aufgabe eines Schiedsgutachters für Bauablaufstörungen ist vielmehr, den baubetrieblichen Sachverhalt in Bezug auf das Vertrags- und Bau-Soll sowie auf das Bau-Ist festzustellen, gegebenenfalls auszulegen und für die Vertragspartner bindend zu beurteilen. Prof. Dr.-Ing. Heilfort ist als Sachverständiger für gestörte Bauabläufe auch für das Mitteldeutsche Schiedsgericht in Bausachen (MDSG) tätig, das als ständiges Schiedsgericht eine hohe Fachkompetenz der Schiedsrichter mit der Vertraulichkeit eines nicht-öffentlichen Verfahrens und einer kurzen Verfahrensdauer verbindet.

Gutachten zum gestörten Bauablauf: Vorgehensweise

Vorab: Die Kosten für den externen Gutachter, die Ihnen in direkter Folge nicht zu vertretender Bauablaufstörungen entstehen, gehören grundsätzlich zum Schaden, können also unter bestimmten Umständen erstattungsfähig sein, vor allem dann, wenn die Einschaltung des Gutachters in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu einem konkreten oder sich abzeichnenden Rechtsstreit steht.

Wir unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot, sobald wir uns im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme einen Eindruck vom projektspezifischen Sachverhalt, den vorhandenen Unterlagen und der notwendigen Vorgehensweise verschafft haben. Auf Basis der vorgefundenen Situation und der gewünschten Leistungen können wir aufgrund der umfangreichen Erfahrungen mit zahlreichen Einzelprojekten und des hohen Spezialisierungsgrades (Gutachten, Termincontrolling und Stördokumentation bei Bauablaufstörungen) ein in der Regel pauschales Angebot erarbeiten.

Im Angebot legen wir Ihnen unsere Vorgehensweise dar und ermitteln für die einzelnen Teilleistungen anhand bisheriger Erfahrungswerte den voraussichtlichen Aufwand für ein Gutachten zu Bauablaufstörungen.

Wissenschaftliche Arbeitsgrundlage

Grundlage der einzelnen angebotenen Leistungen ist eine wissenschaftliche Herangehensweise. Die Erfahrungen aus der unternehmerischen, beratenden und gutachtlichen Praxis sowie aus der baubetrieblichen Forschungs- und Lehrtätigkeit wurden bereits in zahlreichen Veröffentlichungen publiziert, die sich vorrangig an Bauherren und Bauunternehmer, aber auch an Juristen, Kaufleute und Architekten richten. Lesen Sie insbesondere die folgenden, zur Erstellung von Gutachten zum gestörten Bauablauf besonders relevanten Fachbeiträge:

36 | Heilfort | § 6 Abs. 2 VOB/B: Ab wann gelten Witterungseinflüsse als Behinderung? In: Neues zu Zeit und Geld – Antworten auf aktuelle Fragen der Nachweisführung bei Bauablaufstörungen. Festschrift für Andreas Lang zum 60. Geburtstag, id-Verlag, 2017, S. 513-531

35 | 2017 | Heilfort: Vorgehensweise zum Nachweis von Bauablaufstörungen auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. BauR 02/2017, S. 178 – 188

34 | 2012 | Heilfort: Preisermittlung nach § 2 Abs. 5 VOB/B – Gut bleibt gut und schlecht bleibt schlecht? Vortrag, VSVI Hessen, Friedberg 2012

32 | 2010 | Heilfort: Behinderungen wegen Winterwetters?, Baumarkt + Bauwirtschaft, Heft 12/2010, S. 50 – 53

31 | 2010 | Heilfort: Durchführung eines differenzierten Gemeinkostenausgleichs für Allgemeine Geschäftskosten im gestörten Bauablauf, BauRecht, Heft 10/2010, S. 1673 – 1680

30 | 2010 | Heilfort: Nachweis der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden terminlichen Kausalität von Bauablaufstörungen mit dem Bauablauf-Differenzverfahren – ein Bericht aus der Praxis, BauRecht, Heft 1/2010, S. 25 – 31

26 | 2004 | Heilfort/Zipfel: Abrechnung der Folgen von Bauablaufstörungen im VOB-Vertrag, Baumarkt + Bauwirtschaft, Heft 9/2004, S. 22 – 26

25 | 2005 | Heilfort/Zipfel: Ermittlung terminlicher und monetärer Ansprüche des beauftragten Bauunternehmers bei vom AG zu vertretender Verzögerung der Zuschlagserteilung, VergabeRecht, Heft 1/2005, S. 38 – 43

16 | 2002 | Heilfort: Bauablaufstörungen: Fristverlängerungsanspruch ermitteln und begründen, Baumarkt + Bauwirtschaft, Heft 11/2002, S. 25 – 28

13 | 2002 | Heilfort: Gestörte Bauabläufe vernichten Produktivität, Trockenbau + Akustik, Heft 9/2002, S. 76 – 78

10 | 2003 | Heilfort: Praktische Umsetzung bauablaufbezogener Darstellungen von Behinderungen als Grundlage der Schadensermittlung nach § 6 Nr. 6 VOB/B, BauRecht, Heft 4/2003, S. 457 – 461

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