Baubetriebliche Begleitung im Bauprozess

Profitieren Sie von einer engen und frühen Zusammenarbeit mit Ihren Hausjuristen bzw. Rechtsbeiständen.

Kooperation mit Ihren Baujuristen

Baubetriebler und Juristen sind gerade im gestörten Bauablauf auf gegenseitige Unterstützung angewiesen. Häufig werden aus der technischen, baubetrieblichen oder juristischen Perspektive zwar unterschiedliche Sichtweisen auf Bauablaufstörungen postuliert – dies ist jedoch nicht förderlich für den Projekterfolg. Die Aufgabe eines Sachverständigen für Bauablaufstörungen besteht gerade auch darin, die jeweiligen Kompetenzen für Baurecht, Baubetrieb und Bautechnik sachgerecht zusammenzuführen. Dies geschieht in der Regel in enger und früher Zusammenarbeit mit Ihren Hausjuristen bzw. Rechtsbeiständen.

Abgestimmte baubetriebliche und baurechtliche Beratung und Bauprozessführung

Umfassende und zielorientierte Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Behinderungen, Beschleunigungen, Unterbrechungen und sonstigen Bauablaufstörungen setzen umfassendes, sehr spezifisches Know-how voraus. Wir leisten selbst keine Rechtsberatung, kooperieren aber mit verschiedenen, in dieser komplexen Materie erfahrenen Rechtsanwälten. Die jeweiligen Rechtsanwälte zeichnen sich durch die folgenden Eigenschaften aus:

  • Langjährige außergerichtliche und gerichtliche Erfahrungen als Fachanwälte für Baurecht
  • Spezialisierung auf Baurecht und insbesondere auf Bauablaufstörungen
  • Persönliche Bearbeitung der komplexen Sachverhalte rund um den gestörten Bauablauf
  • Direkte Erreichbarkeit und schnelle Reaktion auch bei kleineren Anfragen
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in komplexe bautechnische und baubetriebliche Zusammenhänge
  • Tätigkeit als Referenten für Seminare und Lehrveranstaltungen
  • Herausragende Fähigkeiten zur verständlichen Vermittlung komplexer Sachverhalte
  • Streitbarkeit im Umgang mit eigenen und fremden Sachverständigen sowie Entscheidungsträgern

Auf Ihren Wunsch hin können Sie auf die Synergien aus der langjährigen Kooperation mit unseren Partnern zurückgreifen. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind baubegleitende Beratungsleistungen bei Bauprojekten mit hohem Anspruch an die Termintreue, außergerichtliche Anspruchsverfolgung und Streitbeilegung sowie die komplette Bauprozessführung – nicht nur mit dem Schwerpunkt Bauablaufstörungen. Ihr Vorteil ist die Projektbetreuung „aus einer Hand“ mit schnellen Reaktionszeiten auf eintretende Problemstellungen: Sofern Sie zustimmen, werden alle Unterlagen und Informationen direkt zwischen dem baubetrieblichen Gutachter für Bauablaufstörungen und dem Rechtsanwalt ausgetauscht, gemeinsam bewertet und verfolgt. Sparen Sie sich unnötige und aufwändige Erklärungen und Kopierarbeiten, nutzen Sie die Synergien einer baubetrieblich und juristisch abgestimmten Vorgehensweise.

Profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit folgenden Rechtsanwälten:

Rechtsanwalt Thomas Kierner (Dresden)

Rechtsanwalt seit 1997, Mitbegründer der Kanzlei Althoff Kierner & Partner aus Dresden, der größten Fachkanzlei in den neuen Ländern mit ausschließlicher Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Bau-, Planungs- und Immobilienrecht; Link: www.bau-und-immobilie.de

Rechtsanwalt Carsten Zipfel (Leipzig)

Zahlreiche gestörte Bauprojekte wurden in einer mehr als 15jährigen intensiven Zusammenarbeit gemeinsam mit Rechtsanwalt Carsten Zipfel betreut, mit dem darüber hinaus gemeinsame Seminare, Forschungsprojekte und Veröffentlichungen realisiert worden sind. Carsten Zipfel ist am 22.01.2015 nach langer und schwerer Krankheit leider viel zu früh verstorben.

Wissenschaftliche Arbeitsgrundlage

Die folgenden Publikationen waren Ergebnis einer gemeinschaftlichen Arbeit juristischer und baubetrieblicher Profis für den gestörten Bauablauf oder sind von Professor Heilfort als Baubetriebler in juristischen Fachzeitschriften erschienen:

36 | Heilfort | § 6 Abs. 2 VOB/B: Ab wann gelten Witterungseinflüsse als Behinderung? In: Neues zu Zeit und Geld – Antworten auf aktuelle Fragen der Nachweisführung bei Bauablaufstörungen. Festschrift für Andreas Lang zum 60. Geburtstag, id-Verlag, 2017, S. 513-531

35 | 2017 | Heilfort: Vorgehensweise zum Nachweis von Bauablaufstörungen auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. BauR 02/2017, S. 178 – 188

31 | 2010 | Heilfort: Durchführung eines differenzierten Gemeinkostenausgleichs für Allgemeine Geschäftskosten im gestörten Bauablauf, BauRecht, Heft 10/2010, S. 1673 – 1680

30 | 2010 | Heilfort: Nachweis der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden terminlichen Kausalität von Bauablaufstörungen mit dem Bauablauf-Differenzverfahren – ein Bericht aus der Praxis, BauRecht, Heft 1/2010, S. 25 – 31

26 | 2004 | Heilfort/Zipfel: Abrechnung der Folgen von Bauablaufstörungen im VOB-Vertrag, Baumarkt + Bauwirtschaft, Heft 9/2004, S. 22 – 26

25 | 2005 | Heilfort/Zipfel: Ermittlung terminlicher und monetärer Ansprüche des beauftragten Bauunternehmers bei vom AG zu vertretender Verzögerung der Zuschlagserteilung, VergabeRecht, Heft 1/2005, S. 38 – 43

21 | 2003 | Heilfort: Besonderheiten der Entstehung, Auswirkung und Darstellung von Bauablaufstörungen in leistungsflexiblen Gewerken, zugleich Anm. zu BGH, Urteil vom 19.12.2002, BauRecht, Heft 11/2003, S. 1646 – 1649

10 | 2003 | Heilfort: Praktische Umsetzung bauablaufbezogener Darstellungen von Behinderungen als Grundlage der Schadensermittlung nach § 6 Nr. 6 VOB/B, BauRecht, Heft 4/2003, S. 457 – 461

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